Frauen- und Kinderschutz
Für Frauen, die Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt sind, stehen im Landkreis Zwickau Frauenschutzwohnungen zur Verfügung.
Vor der Aufnahme in den Frauenschutz besteht die Möglichkeit, ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihren Aufenthalt im Frauenhaus vorzubreiten, bringen Sie bitte einen "Notfallkoffer" mit.
Der Aufenthalt in unserer Frauenschutzeinrichtung ist vorübergehend, meist bis zur Klärung der neuen Lebenssituation. Es liegt jedoch immer im Ermessen der Betroffenen selbst, über den Umfang der Hilfsangebote sowie über die strafrechtliche Verfolgung des Täters zu entscheiden.
Was bedeutet überhaupt Unterkunft in einer Frauen- und Kinderschutzwohnung?
Wir stellen einen geschützten, anonymen Wohnraum für Sie und Ihre Kinder zur Verfügung.
Dort haben Sie die Möglichkeit in Ruhe und mit Abstand zur Gewaltssituation eine neue Lebensperspektive für sich zu entwickeln.
Dabei bieten wir Ihnen Beratung zu psychosozialen, rechtlichen und finanziellen Aspekten an. Ebenfalls vermitteln und begleiten wir Sie zu anderen Unterstützungsangeboten ( bspw. Ämter, Behörden, Ärtz_innen ).