Gewaltschutzgesetz


Regelungen des Gewaltschutzgesetzes

Am 01.01.2002 ist das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz) in Kraft getreten.

Es beinhaltet folgende Paragraphen:

    § 1 GewSchG: Kontakt- und Näherungsverbot
    § 2 GewSchG: Wohnungsverweisung
    § 3 GewSchG: Geltungsbereiche
    § 4 GewSchG: Strafvorschriften
    § 238 StGB: Nachstellung


glichkeiten durch das Gewaltschutzgesetz

  • Prinzip "Der Schläger geht, das Opfer bleibt"
  • Täter kann durch die Polizei aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden - Zuweisung der Wohnung an das Opfer (14 Tage)
  • Verbot sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt aufzunehmen ("Bannmeile")
  • verstößt der Täter gegen die Auflagen, ist eine strafrechtliche Verfolgung durchsetzbar (§ 4 GewSchG)
  • Eilverfahren  (Familiengericht)
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