erste Information zur Situation und anonyme Beratung über mögliche Hilfe und auf Wunsch die Vereinbarung eines Termins für ein persönliches Gespräch.
Frauennotruf
24-stündige, ganzjährige Frauennotrufbereitschaft
Persönliches Gespräch
intensive Beratung und Analyse der Situation, Erstberatung zu Fragen der Verbrechensanzeige sowie Absprache notwendiger Schritte; Beratung zur Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes
Gewährleistung von persönlichen Schutzräumen
Es besteht die Möglichkeit der zeitlich befristeten Unterbringung der Betroffenenin den Frauen- und Kinderschutzwohnungen im Landkreis Zwickau
gegebenenfalls
Weitervermittlung an andere Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, Mithilfe bei der Organisation eines persönlichen Neuanfangs (z.B. Umzug, Schaffung von Grundlagen für die wirtschaftliche Selbständigkeit)
Vermittlung von Kontakten zu
Ärzt*innen, Psycholog*innen und Rechtsanwält*innen, auf Wunsch auch mit Begleitung zu notwendigen Untersuchungen und Anwaltsterminen
Begleitung zu Ämtern und Behörden
direkter Beistand bei der Anzeigenerstattung und bei gerichtlichen Verhandlungen, aber auch Unterstützung beim Kontakt
mit Ämtern
Öffnungszeiten der Beratungsstelle:
Dienstag: 9.00 - 17.00 Uhr
365 Tage im Jahr, rund um die Uhr kostenfrei erreichbar: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter. Damit deckt das neue Angebot einen gesellschaftlichen Bedarf und übernimmt eine wichtige Lotsenfunktion für Betroffene, Familienangehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.